Arbetisablauf

  1. Nachdem Sie mich kontaktiert haben, findet ein einleitendes Treffen statt. Hier werden die Details Ihres Auftrags besprochen. Es besteht natürlich die Möglichkeit diese Details per E-Mail oder per Telefon zu besprechen, ein persönliches Treffen ist aber in diesem Falle eindeutig viel praktischer.
  2. Auf diesem einführenden Treffen wird besprochen, an welcher Dienstleistung Sie eigentlich interessiert sind, ich biete Ihnen mehrere Möglichkeiten der Ausführung an und Sie wählen diejenige aus, die für sie als die sinnvollste gilt. Erst dann besprechen wir die Details und fassen den entsprechenden Vertrag ab.
  3. Für mich als Genealogen ist es wichtig, von Ihnen möglichst viele Daten zu bekommen, die als Grundlage meiner Fahndung dienen. Welche Dokumente Sie mir zur Verfügung stellen hängt selbstverständlich nur von Ihnen ab, grundsätzlich gilt aber: je mehr Informationen zu Ihren Vorfahren Sie mir geben, desto schneller und präziser Ihr Auftrag erfüllt werden kann. Zur erfolgreichen Nachforschungen kann jede Information oder Quelle aus ihrer Familiengeschichte beitragen: Geburtsurkunde, Sterbeurkunde oder Trauschein usw. Falls Sie die Familiengeschichte als Buch haben wollen, bitte ich Sie auch um etwaige Fotografien die mit Ihren Vorfahren zusammenhängen. Nehmen Sie bitte alle diese Dokumente, wenn möglich, bereits auf das erste Treffen mit. Falls Sie über keine solche oder nur weinige Daten verfügen, brauche ich von Ihnen die Bevollmächtigung zum Einsehen in die jüngeren (sogenannten „lebendigen“) Matriken.
  4. Nach der erfolgten Vorauszahlung beginnt die Arbeit an Ihrem Auftrag. In den Matriken, Katastern, Grundbüchern und weiteren Archivquellen werde ich nach Angaben über Ihre Vorfahren suchen. Ich werde Sie regelmäßig informieren von den durchgehenden Ergebnissen – idealerweise per E-Mail, nach Vereinbarung möglich auch per Telefon oder per Post, gegebenenfalls beim persönlichen Treffen.
  5. Daher werden Sie die Möglichkeit haben in meine Arbeit einzugreifen und mich stoppen, wenn sie zum Schluss kommen, dass die Daten Ihnen genügen oder wenn Sie sich im Gegenteil entscheiden, dass sie die Arbeit trotz der ursprünglichen Vereinbarung weiterführen wollen.